Buchung, Kündigung, Stornierung

Alle gemachten Angaben unterliegen eigenen Erfahrungen und Recherchen. Sie sind keine rechtsverbindliche Auskunft. Ich verweise darauf, dass ich keinerlei rechtliche Beratung geben darf.

Buchung

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Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn diese vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt wurde.  

 

Ein verbindlicher Vertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher (telefonischer) Buchung zustande.


👉 Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag (auch Gastaufnahmevertrag) geschlossen,
     so gilt:                                                        Gebucht ist gebucht


Kündigung

Mietverhältnisse sind grundsätzlich kündbar. Die Kündigungsfrist richtet sich nach §580a Abs 1 BGB.

Jedoch nur, wenn es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt. 

Dieses trifft bei Vermietung einer Ferienwohnung (in aller Regel) nicht zu. 


👉 Die Buchung einer Ferienwohnung / eines Ferienhauses für einen vorher genau
     bestimmten Zeitraum schließt mit ein, dass während der Mietzeit die ordentliche
     Kündigung ausgeschlossen sein soll.


Stornierung

Keine der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurück treten.

(Ausnahme: höhere Gewalt)

Es gibt keine "Stornogründe" wie z. B. schlechtes Wetter, Krankheit, Todesfall in der Familie.

Der Rücktrittszeitpunkt spielt keine Rolle (auch wenn der Gast ein halbes Jahr zuvor storniert).


👉 Möglich ist eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages.

 

     Der Vermieter kann den vereinbarten Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen

     (z. B. Endreinigung, Wäsche, Wasser, Energie) vom Gast verlangen.

   

👉 Bei der Vermietung einer Ferienwohnung gelten pauschal 10% des Unterkunftspreises für
     die ersparten Aufwendungen als angemessen.

    

Allgemein üblich sind sogenannte "Stornierungsbedingungen", welche in Abhängigkeit des Zeitpunktes des Eingangs der Stornierung geregelt sind. Diese sind meist in den AGB schriftlich fixiert.

 

Coronabedingte Stornierung - was gilt?

Fragen rund um Corona - Stornierungen werden hier beantwortet

👉 Nicht erlaubt ist eine "doppelte" Vermietung:
     Gast A hat storniert und Miete wurde vom Vermieter einbehalten;
     Gast B bezahlt für denselben Zeitraum Miete


Bearbeitungsgebühr bei Stornierungen - ja oder nein?

Lange Zeit erhob ich keine Bearbeitungsgebühr bei Stornierungen. So eine Stornierung kostet mich lediglich "ein bisschen" Zeit und ich wollte dies dem Gast nicht anlasten (zumal einige Objekte häufig ein bis anderthalb Jahre im Voraus gebucht werden und immer mal etwas passieren kann).

 

Nun aber mehrten sich die Stornierungen und ich listete die Zeit, die ich deswegen benötige, auf:

  • Buchungsunterlagen (umsonst) erstellen, ausdrucken, zur Post bringen - 30min
  • Stornierung bestätigen - 3min
  • Änderungen im Buchungskalender im eigenen System vornehmen - 10min
  • Änderungen im Buchungskalender bei Ferienhausportalen vornehmen - 10min
  • Änderungen im Kalender "Mieteingang" vornehmen - 5min

Somit komme ich auf etwa 45min zeitlichen Aufwand. Für eine Stornierung. 

Nicht aufgeführt ist dabei der zeitliche Mehraufwand für das Beantworten von neuen Buchungsanfragen (die dann vielleicht doch nicht buchen) und für das erneute "Werbung schalten" (z. B. in Facebook-Gruppen) sowie die Portogebühren für das Versenden der Buchungsunterlagen.

 

Daher änderte ich die AGB und berechne nun 25,00 € pauschal bei einer Stornierung.